Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.